Carfino GmbH
Carfino Schadenkatalog
Bewertung von Gebrauchsspuren und Fahrzeugschäden
Stand 29.06.2026 - überarbeitet August 2026 - Version 2026-06-29-rev-2026-08
Grundsätze der Schadenbewertung
Der Schadenkatalog dient der fachlichen Bewertung von Gebrauchsspuren und Schäden bei Rückgabe eines Mietfahrzeugs im Carfino Auto-Abo.
"Nicht akzeptabel" bedeutet, dass ein Zustand über normale Gebrauchsspuren hinausgeht. Daraus folgt nicht automatisch eine Zahlungspflicht des Mieters.
Eine Kostenbelastung setzt voraus, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist, dem Mieter rechtlich zugerechnet werden kann und Carfino ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.
Alter, Laufleistung, Mietdauer, Fahrzeugzustand bei Übergabe und der vereinbarte Auto-Abo-Umfang sind bei jeder Bewertung zu berücksichtigen.
Reifen
Normaler alters- und laufleistungsbedingter Reifenverschleiß wird dem Mieter nicht belastet, soweit Reifenverschleiß Bestandteil des vereinbarten Auto-Abos ist. Eine Belastung erfolgt nur für Schäden oder Pflichtverletzungen, die dem Mieter rechtlich zurechenbar sind.
Technische Schäden / Antriebsstrang
Ein technischer Defekt an Motor, Getriebe, Turbolader, Fahrwerk, Bremsanlage oder sonstigen Komponenten bedeutet nicht automatisch eine Haftung des Mieters. Normaler Verschleiß und nicht vom Mieter verursachte technische Defekte werden nicht belastet.
Wartung / Inspektion
Regelmäßige Wartungs-, Inspektions- und normale Verschleißkosten trägt Carfino, soweit diese Leistungen Bestandteil des gebuchten Auto-Abos sind. Der Mieter meldet Fälligkeiten und Serviceanzeigen rechtzeitig; Wartungen werden grundsätzlich von Carfino koordiniert. Allein die Fälligkeit einer Wartung löst keine Nachbelastung aus.
HU / AU
Soweit HU und AU Bestandteil des Auto-Abos sind, trägt Carfino die Prüfkosten. Der Mieter weist Carfino auf die bevorstehende Fälligkeit hin und wirkt bei der Terminabstimmung mit. Die bloße Fälligkeit während der Mietzeit oder im Rückgabemonat stellt keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
Gutachten
Ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Prüfdienstes bildet die fachliche Grundlage der Schadenabrechnung. Dem Mieter bleiben sachliche Einwendungen und Gegenbeweise möglich.
Schadenminderung
Bei der Schadenskalkulation ist die wirtschaftlich sinnvolle und fachgerechte Reparaturmethode zu berücksichtigen. Smart Repair, lackschadenfreie Ausbeultechnik, Polieren, Spotlackierung, Teillackierung und fachgerechte Instandsetzung sollen gegenüber einem vollständigen Bauteiltausch bevorzugt berücksichtigt werden, soweit technisch möglich.
Kataloginhalt
Originale Kataloginhalte
Schadenkatalog Carfino GmbH
Stand 29.06.2026
Vorwort:
Der Schadenkatalog bildet die Grundlage zur Beurteilung von Fahrzeugschäden und soll als
Leitfaden dienen. Die Expertise und unabhängige Bewertung eines sachkundigen Gutachters ist
jedoch letztendlich ausschlaggebend für ein verständliches und praxisorientiertes Ergebnis. Um
einen transparenten Prozess zu gewährleisten, sollten klare Verfahrensweisen und Qualitätsstandards
festgelegt werden, welche durch objektive Beobachtungen für alle Beteiligten nachvollziehbar
sind.Der Schadenkatalog stellt typische Schäden dar und differenziert zwischen akzeptablen
Gebrauchsspuren und nicht akzeptablen Schäden. Um eine klare Definition von akzeptabel und nicht
akzeptabel zu gewährleisten, werden Erläuterungen und Bilder zur Veranschaulichung verwendet.
Der Schadenkatalog fungiert dabei als Qualitätsstandard für eine einheitliche Begutachtung.
Der Gesamtzustand des betroffenen Fahrzeugs wird anhand dieses Schadenkatalogs beurteilt. Die
notwendigen Reparaturarbeiten werden dokumentiert und mit einer Kalkulation beziffert.
Objektive Begutachtung:
● Die Fahrzeuge müssen äußerlich gründlich gereinigt und im Innenraum sauber sein, bevor
sie begutachtet werden können.
● Die Fahrzeuge müssen unter optimalen Bedingungen besichtigt werden können, entweder
bei Tageslicht oder ausreichender Hallenbeleuchtung und ohne Beeinflussung durch
Witterungseinflüsse.
● Die Fahrzeuge müssen rundum zugänglich sein, sodass alle Türen und Klappen geöffnet
werden können.
● Falls ein Fahrzeug mit einer 8-Fach-Bereifung ausgeliefert wurde, müssen alle Reifen am oder
im Auto zur Begutachtung vorhanden sein.
● Jegliches mitgelieferte Zubehör muss sich am oder im Fahrzeug befinden, um eine korrekte
Begutachtung zu gewährleisten.
Definition von "akzeptabel" und "nicht akzeptabel":
Bei der Nutzung von Selbstfahrervermietfahrzeugen entsteht aufgrund der normalen Abnutzung und
Gebrauchsspuren im Laufe der Zeit ein natürlicher Verschleiß. Das Fahrzeug verändert sich vom
Neuwagenzustand hin zu einem Zustand, der als "junge Gebrauchte" bezeichnet wird. Aufgrund des
hohen internationalen Fertigungsstandards der Fahrzeughersteller können diese
Verschleißerscheinungen und Gebrauchsspuren, die im öffentlichen Straßenverkehr auftreten
können, vorhergesehen und entsprechend bewertet werden.
Akzeptable - markiert mit :
Diese Gebrauchsspuren sind typisch für das Alter und die Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs und
haben keinen negativen Einfluss auf den optischen Gesamteindruck.
Nicht akzeptable - markiert mit :
Es handelt sich hierbei um Schäden, die nicht durch den üblichen Gebrauch des Fahrzeugs
verursacht werden und den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs beeinträchtigen oder sich
negativ auf die Technik auswirken können.
Carfino GmbH - Badorfer Str.29 - 50321 Brühl
Methodik:
Bei der Kalkulation der Schadenskosten wird in erster Linie der Grundsatz der Schadenminderung
angewendet. Das bedeutet, dass stets die kostengünstigste Reparaturmethode verwendet wird, die
dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Wenn es bei dem jeweiligen Schadenbild üblich,
fachlich, sachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird bevorzugt die Smart-Repair-Methode
angewendet.
Bei der Abrechnung von Fahrzeugschäden wird der Minderwert berücksichtigt. Dieser beschreibt die
Wertminderung, die durch eine Reparatur bedingt entsteht und anhand komplexer
Berechnungsmethoden aus den Reparaturkosten ermittelt. Die Reparaturmethoden, die zuvor
genannt wurden, dienen als Grundlage für die Kalkulation. Wenn keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden, werden die bundesweit durchschnittlichen Standardwerte der jeweiligen Hersteller
für Erneuerung und Lackierung herangezogen. Der Gutachter legt die Reparaturmethode fest.
B ei Garantieschäden oder Herstellergarantien handelt es sich um Mängel, die nicht durch
unsachgemäßen Gebrauch, Falschbedienung, Überlastung oder Fremdeinwirkung verursacht
wurden. Ob und in welchem Umfang Garantieschäden anerkannt werden, liegt in der Verantwortung
des Fahrzeugherstellers. Dabei sind die Bedingungen des jeweiligen Herstellers zu beachten.
Besonderheit: Unfallschäden und Garantieschäden
Unfallschäden sind Schäden, die durch plötzliche und unmittelbare äußere Krafteinwirkung
entstanden sind. Hierzu zählen u.a. bleibende Deformationen an Karosserie und Anbauteilen, Brüche
an Stoßfängern, Achsschäden etc. Unfallschäden werden in "Altschäden" und "Vorschäden"
unterteilt.
Altschäden
Dies sind nicht behobene oder nur teilweise behobene Unfallschäden. Das Schadensausmaß ist noch
in vollem Umfang oder auch teilweise vorhanden. Dazu zählen auch nicht sach- und fachgerechte
Instandsetzungen, die deutliche Reparaturspuren hinterlassen haben oder Notreparaturen.
Vorschäden
Es handelt sich hierbei um sach- und fachgerecht reparierte Unfallschäden, die nicht mehr erkennbar
oder nur für den Fachmann, oftmals erst nach Demontage von Verkleidungen, sichtbar sind.
Vorschäden sind akzeptabel, wenn eine fachmännische Reparatur durchgeführt wurde.
Im folgenden werden die jeweiligen einzelnen Bauteile/Bestandteile nach akzeptabel und nicht
akzeptabel veranschaulicht:
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Bereifung
👍 Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 3 👎 Profiltiefe unter 3 mm bei Sommer reifen
mm (gemessen zwischen den
👍 Mindestprofiltiefe bei Winter - und Hauptprofilrillen im Profilumlauf)
All wetterreifen: ≥ 4 mm 👎 Profiltiefe unter 4 mm bei Winter und
👍 Die Profiltiefe wird zwischen den Allwetterreifen (gemessen zwischen den
Haupt profilrillen im Profilumlauf Hauptprofilrillen im Profilumlauf), wenn
gemessen es sich um werkseitig in den
👍 Geringe Kontaktspuren an den Leasingver trag eingeschlossene oder
Reifen flanken ohne Beschädigung des serienmäßig ausgelieferte Räder handelt
Reifen materials 👎 Beschädigungen der Reifen, z. B.
👍 Der Reifentyp und das Reifenfabrikat Aus brüche oder Einschnitte, die über
müssen achsweise übereinstimmen und den Profilgrund hinausgehen
vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug 👎 Reifen mit Dimensionen und/oder
zugelassen sein Geschwindigkeitskennbuchstaben und/
👍 Sägezähne oder Traglastkennziffern, die nicht für
das Fahrzeug zugelassen sind
👎 Einseitig abgefahrene Bereifung
ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf.
Achsvermessung zur Folge, Kosten werdem
mitkalkuliert)
👎 Bremsplatten
👎 Jegliche Abweichungen von der
Fahr zeugherstellervorgabe
👎 Mischbereifung aus
Sommer /Winter reifen oder
runderneuerte Reifen, die nicht zum
Lieferumfang gehörten
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Felge
👍 Leichte Korrosionsmerkmale oder durch 👎 Verformungen am Felgenhorn
Streusalz beschädigte Lackoberflächen 👎 Beschädigungen von Felgen und
mit einer Ausdehnung von weniger als 20 Rad kappen, z. B. durch
mm Bordsteinkontakte
👍 Leichte Kratzer und/ oder Schrammen < 👎 Korrosionsschäden und/oder
20 mm an der Felge ohne Abschürfun gen mit einer Ausdehnung
Material abtragung* von mehr als 20 mm
👍 Schrammen und Kratzer an Radkappen 👎 Materialabtragungen an
von weniger als 100 mm Länge Leichtmetall felgen
👎 Brüche von Felgen
*Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete 👎 Brüche und/oder Risse an Radkappen,
Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer
fehlende oder nicht originale
Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im
Radkappen
Falle einer Beschädigung ersetzt werden. 👎 Abweichung vom
Auslieferungszustand
👎 Felgenschäden (inkl. Schäden an
Radzier blenden) bei Winterrädern aus
Reifen Dienstleistungen der
Carfino GmbH sind von
einer Nachbelastung ausgenommen
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Antriebsstrang
👍 Normaler Verschleiß ohne 👎 Tropfenbildung und/oder
Beeinträchtig ung zusätzlicher Faktoren Flüssigkeitsver lust (z. B. Undichtigkeiten
(Mängel, die bei der HU akzeptiert werden) am Motor)
👍 Leichte Ölfeuchtigkeiten der Aggregate 👎 Defekte Antriebswellenmanschetten
ohne Tropfenbildung 👎 Defekte Fahrwerksteile (z. B.
👍 Verschleiß der Bremsanlage liegt ober halb gebrochene Federn)
der hersteller - und modellabhängig en 👎 Ungewöhnliche Geräusche im Bereich
Grenzen von Motor, Getriebe, Turbolader,
Fahr werk
👎 Defekte oder Schäden an Motor,
Getrie be, Turbolader, Fahrwerk
👎 Übermäßiger Verschleiß der
Bremsanlage (z. B. Unterschreitung der
hersteller - und modellabhängigen
Verschleißgrenzen, Riefenbildung > 0,3
mm Tiefe, Rissbild ung der
Bremsscheibe)
👎 Nachträgliche Um- und Ausbauten (z. B.
Sportfahrwerke, Chiptuning)
Unsachgemäße Reparaturen oder
Ein bauten
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Karosserie
👍 Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung 👎 Sonstige Deformationen und
entstandene leichte Dellen und Beulen, die Beschä digungen
keine Lackinstandsetzung erfordern, 👎 Beschädigungen durch Hagelschlag
vorliegen, wobei Hagelschäden hiervon 👎 Vorausgegangene unfachmännische,
ausgenommen sind nicht nach Herstellervorgaben durch
👍 Dellen die durch Drücken, Hebeln oder geführte Instandsetzungen unter
Ziehen in die ursprüngliche Form Zuhilfenahme von Spachtel bzw.
zurückgesetzt werden können oder eine Schwemmmaterial oder durch den
Eindringungstiefe von nicht tiefer als 1mm Austausch von Karosserieteilen, bei
bei einem Durchmesser von maximal 20mm denen keine für das Modell zulässigen
ohne Lackbeschädigungen aufweisen (bis Ersatzteile verwendet wurden
maximal zwei Dellen oder Beulen pro 👎 Nicht oder nicht fachmännisch
Bauteil) beseitigte Alt - und Unfallschäden
jeglicher Art
👎 Mehr als zwei Dellen an einem
Karosse rieteil
👎 Nicht rückstandsfrei entfernte
Beklebun gen
👎 Dellen die aus technischen Gründen
nicht in die ursprüngliche Form
zurückgesetzt werden können oder eine
Eindringungstiefe von tiefer als 1mm bei
einem Durchmesser von größer als
20mm aufweisen (nicht mehr als zwei
Dellen oder Beulen pro Bauteil)
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Lackierung
👍 Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch 👎 Vorausgegangene unfachmännische
Schleif - und Polierarbeiten zu beseitigen Reparaturlackierungen (z. B. auffällige
sind (Fingernagel bleibt nicht in der Farbunterschiede)
Beschädigung hängen), z. B. leichte Kratzer 👎 Angegriffene Lackoberflächen durch
im Bereich der Türgriffe Industrie -/Chemieniederschlag oder
👍 Streusalzeinwirkungen an Radauss chnitten, andere Formen der
Teerspritzer und durch den Oberflächenbeschä digung, wie z. B.
funktionsgerechten Gebrauch von Vogelkotanätzungen
Waschanlagen entstehende Lackmerk male 👎 Lackbeschädigungen, die bis auf die
👍 Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung/den Basislack bzw. das
Grundierung hindurchgehen; bei Blech durchgegangen sind und
Zwei schichtlackierung ohne Beschädigung Lackierun gen unterschiedlicher Stufen
des Basislacks erfordern
👍 Laufleistungsbedingte Steinschlags chäden Lackschäden, bei denen durch
bis zu einer maximalen Größe der einzelnen Korrosions schäden eine Ausbesserung
Einschläge von 2 mm im Durchmesser nicht mehr möglich ist
👍 Leichte Kratzer und Lackspuren an der 👎 Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber
Dachreling im Bereich der Fix- und entstandene Lackschäden oder
Halte punkte durch Auf und Abbau von Farbun terschiede bzw. Lackablösung
Dach gepäckträgern (z. B. für Fahrräder) durch Folienentfernung
👍 Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten 👎 Kleine Steinschläge in großer Dichte
(Ausnahme Frontverkleidung), mehr als
fünf Stück pro 10 × 10 cm
👎 Lackbeschädigungen und Kratzer an der
Dachreling von mehr als 50 mm im
ge samten Bereich
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Scheiben & Beleuchtung
👍 Leichte oberflächliche Kratzer auf der 👎 Sonstige Schäden an der Frontscheibe
Frontscheibe, die die Fahrersicht nicht und Beleuchtungsanlage (z. B. Risse,
behindern, sowie Steinschläge ohne Sprün ge, Erblindungen oder Steinschläge
Rissbildung mit Rissbildung)
👍 Kleine Steinschläge bis 2 mm, die sich 👎 Steinschläge die sich im Sichtfeld des
nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden Fahrers befinden
👍 Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe 👎 Steinschläge, die durch
👍 Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- Reparaturmaßnah men nicht zu beseitigen
oder Verkehrssicherheit beeinflussen sind (z. B. innerh alb einer 100-m m -Zone
vom Randbereich der Scheibe oder im
Fahrerfernsichtfeld)
👎 Deutliche Kratzer oder Steinschläge an
Seiten - und Heckscheibe
👎 Glasbruch von Spiegeln
Schäden, die die Verkehrssicherheit
beein trächtigen
👎 Steinschläge bis 2mm in großer Dichte
(mehr als 3 Stück pro 100mm x 100mm),
die keine Abplatzer sind
Carfino GmbH - Badorfer Str.29 - 50321 Brühl
Stoßfänger
👍 Leichter Gummiabrieb auf oder an 👎 Schäden, die ein Ersetzen, eine
un lackierten Zierleisten und Stoßfängern, Instand setzung oder ein Lackieren
der keine sichtbaren und bleibenden erfordern wie z. B. Risse, Schrammen,
Verformungen zur Folge hat Lackabplat zungen, Druckstellen,
👍 Leichter Lackabrieb oder Kratzer (meist im Stauchungen und Deformationen sowie
Rundungsbereich), jedoch nicht bis auf nicht sach - und fachgerechte
den Grundstoffbereich eindringend und Instandsetzungen
weniger als 20 mm (100 mm bei 👎 Beschädigungen an den
Ladekante) Länge Einbaubereichen oder am
👍 Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines Einbaubereich der integrierten
anderen Fahrzeuges), der durch Abstandssensoren
Poliera rbeiten beseitigt werden kann 👎 Fehlende Anbauteile
👎 Lackbeschädigungen, die bis auf das
Grundmaterial eindringen
👎 Glasbruch von Spiegeln
👎 Kratzer > 20 mm (> 100 mm Ladekante)
Länge die nicht polierbar sind
Carfino GmbH - Badorfer Str.29 - 50321 Brüh
Motorraum
👍 Normale laufleistungsbedingte 👎 Abdeckungen (z. B. Motor - oder
Verschmutzungen/Gebrauchsspuren Batterie abdeckung) fehlen oder sind
beschädigt
👎 Beschädigte Dämmmatte
👎 Beschädigung an Fahrzeugteilen durch
Nagetiere
👎 Übermäßige
Verschmutzungen/Gebrauchsspuren
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Innen- Kofferraum und Instrumente
👍 Farbverblassungen der Polster und 👎 Verschmutzungen der Polster und
Innenv erkleidungen, leichte Abnutzung der Innen verkleidungen, die eine
Polster an den Kontaktstellen sowie leich te professionelle Aufarbeitung erfordern
Verschmutzungen, die durch normale 👎 Keine Grundreinigung, Müll und/oder
Reinigung zu entfernen sind starke Verschmutzungen
👍 Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen < 👎 Brandlöcher in Sitzen oder
20 mm (z. B. Rückwand von umklapp baren Innenver kleidungen; alle
Rücksitzen) Beschädigungen, deren Beseitigung nur
👍 Verschleißbedingter Abrieb an Polster und durch eine Reparatur durchzuführen ist
Verkleidung 👎 Fehlende Innen und
👍 Kleine, nicht im Sichtfeld des Kofferraumverkleid ungen, Kopfstützen,
Fahrzeug nutzers bzw. der Fahrzeuginsassen Sitze
liegende Bohrlöcher (z. B. an der Beschädigung von Sicherheitsgurten
Armatu renbrettunterseite) oder Sicherheitsschlössern
👍 Geringfügige Beschädigungen der 👎 Schimmel oder anormale
Kunststoffverkleidungen Geruchse ntwicklung
👎 Risse oder Ablösungen von Tür - und
Kofferraum
Klap pendichtungen
👍 Kratzer < 100 mm Länge 👎 Beschädigungen an Funktions- und
Anbauteilen, die die Funktionsfähigkeit
Mehrere Kratzer und/oder Abschürfung en,
einschränken
die eine Fläche von 10 × 10 cm nicht
👎 Risse, Beschädigungen am Dachhimmel
übersteigen
oder an Bodenbelägen (keine
Fußmatten)
👎 Beschädigung an Fahrzeugteilen durch
Fremdeinwirkung (z. B.
Tierkratz /biss spuren)
👎 Nicht mehr in den Ursprungszustand
zu rückzuversetzende Veränderungen (z.
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B. Bohrlöcher an Karosserieteilen, die
nicht verschlossen sind)
👎 Bohrlöcher im Sichtfeld des
Fahrzeugnut zers bzw. der
Fahrzeuginsassen, z. B. im
Armaturenbrett, in der Mittelkonsole, in
Türverkleidungen etc. (z. B. durch
nach träglichen Einbau von mobilen
Naviga tionssystemen)
👎 Verkleidungsteile, die stark zerkratzt
sind, Brüche oder Verformungen
aufweisen
Beklebungen der
👎 Innenraumverkleidung en (z. B. Münze
auf der Mittelkonsole)
👎 Nicht entfernte Zusatzausstattungen, die
nicht Teil des vereinbarter Auto-Abo-Umfanges sind
Kofferraum
👎 Kratzer > 100 mm Länge
Mehrere Kratzer und/oder
👎 Abschür fungen, die eine Fläche von 10 ×
10 cm übersteigen
Instrumente
👎 Optische Beschädigungen durch äußere
Einwirkung an Kombiinstrumenten und
Displays wie z. B. Kratzer, Bruchschäden
👎 Fehlfunktionen an Displays, Anzeigen
und TouchscreenD isplays wie z. B.
Pixel fehler, fehlerhafte Darstellung von
Bild und Schrift
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Wartung sowie HU&AU
👍 Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) 👎 Fälliger Ölservice sowie fällige
gemäß Serviceheft/digitalem Wartun gen (Inspektionen) lt. Serviceheft,
Serviceplan/Inspektionsvorgaben des digitalem Serviceplan oder
Herstellers in einem vom Hersteller Wartungsintervallanzeige
anerkannten Betrieb 👎 Inspektion im Rückgabemonat fällig oder
👍 Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig Inspektion nach Kilometerintervall
und Inspektion erst nach <2.000 km fällig
Kilometerinter vall >2.000 km fällig 👎 Überschreitung der Fälligkeit* von
👍 HU/AU-Abnahmen, die am HU/AU zum Rückgabetermin
Rückgabe termin noch nicht fällig* sind 👎 Beeinträchtigung der
👍 Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Funktionstüchtig keit von
Verkehrs- und Betriebssicherheit Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion
Vollständiger und lückenloser Nachweis der Klimaanlage)
der Wartungs - und Servicearbeiten 👎 Verschleiß und/oder Beschädigungen,
die bei der HU als Mangel gelten
* Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette.
Fehlermeldungen der Bordelektronik
(Wird das Fahrzeug im Monat laut
Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind * Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette.
HU und AU vom Mieter durchzuführen.) (Wird das Fahrzeug im Monat laut
Prüfplakette oder später zurückgegeben,
sind HU und AU vom Mieter durchzuführen.)
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Weitere Infos für eine transparente Schadenabwicklung
Minderwertmatrix für alle Carfino GmbH Fahrzeuge, die durch den TÜV SÜD im
Auftrag der Carfino GmbH bewertet werden:
Stundenverrechnungssätze für alle Carfino GmbH Fahrzeuge, die durch den
TÜV SÜD im Auftrag der Carfino GmbH bewertet werden:
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