Carfino GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Carfino Auto-Abo

Präambel

Die Carfino GmbH bietet ihren Kunden Fahrzeuge im Auto-Abo zur zeitweisen entgeltlichen Nutzung an. Das Auto-Abo ist ein Mietverhältnis über ein bestimmtes Fahrzeug oder, soweit ausdrücklich vereinbart, über ein vergleichbares Ersatz- oder Austauschfahrzeug. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien ergänzend zum jeweiligen Mietvertrag, zur Preisliste, zum Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie zu sonstigen ausdrücklich einbezogenen Anlagen.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Auto-Abo- und Fahrzeugmietverträge zwischen der Carfino GmbH, Badorfer Str. 29, D-50321 Brühl ("Carfino" oder "Vermieter") und ihren Kunden ("Kunde" oder "Mieter"), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Kunden können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen AGB vor. Danach gelten in folgender Reihenfolge: Mietvertrag, Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Preisliste und Schadenkatalog, diese AGB sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Carfino ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung des im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugs zur Nutzung während der vereinbarten Mietdauer gegen Zahlung der vereinbarten Abo-Rate bzw. Miete.

2.2 Das Fahrzeug wird dem Kunden in verkehrssicherem und technisch ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Optische Gebrauchsspuren, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie bei Übergabe dokumentiert wurden oder dem üblichen Alter und Zustand des Fahrzeugs entsprechen.

2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Mietvertrag. Soweit vereinbart, umfasst die Abo-Rate insbesondere die Fahrzeugüberlassung, Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Kaskodeckung bzw. Haftungsreduzierung mit vereinbarter Selbstbeteiligung, Kfz-Steuer sowie die im Vertrag angegebenen Inklusivkilometer.

2.4 Nicht enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Ladestrom, Motoröl, Scheibenwaschflüssigkeit, sonstige Betriebsstoffe, Maut-, Park-, Buß- und Verwarnungsgelder, Kosten unzulässiger Nutzung, Reinigungskosten bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe sowie Mehrkilometer und sonstige Zusatzkosten nach Mietvertrag oder Preisliste.

2.5 Carfino ist berechtigt, das Fahrzeug aus sachlichem Grund und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen, insbesondere bei Ausfall, Rückruf, Wartungsbedarf, Diebstahl, Unfall oder sonstiger Nichtverfügbarkeit.

3. Vertragsschluss, Bonitätsprüfung und Unterlagen

3.1 Angebote von Carfino sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrags, schriftliche Vertragsbestätigung oder Übergabe des Fahrzeugs zustande.

3.2 Carfino kann den Vertragsschluss von einer Identitäts-, Führerschein-, Risiko- und Bonitätsprüfung abhängig machen. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

3.3 Bei Übergabe müssen der Kunde und jeder übernehmende Fahrer einen gültigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und die sonst vertraglich vereinbarten Unterlagen vorlegen. Erfolgt dies nicht oder ist eine vereinbarte Kaution bzw. erste Zahlung nicht geleistet, darf Carfino die Übergabe verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

3.4 Änderungen von Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Führerscheinstatus oder Fahrerberechtigung sind Carfino unverzüglich mitzuteilen.

4. Kaution und Sicherheiten

4.1 Soweit im Mietvertrag vereinbart, hat der Kunde eine Kaution in der dort genannten Höhe zu leisten. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche von Carfino aus und im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, insbesondere Zahlungs-, Schadenersatz-, Mehrkilometer-, Rückgabe-, Reinigungs- und Bearbeitungsansprüche.

4.2 Die Kaution ist spätestens zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt, mangels abweichender Vereinbarung bei Vertragsschluss bzw. vor Fahrzeugübergabe, fällig.

4.3 Carfino darf mit fälligen oder bezifferbaren Ansprüchen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Kaution eigenmächtig mit laufenden Mieten oder sonstigen Forderungen zu verrechnen.

4.4 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeugs und abschließender Prüfung offener Forderungen, Schäden, Mehrkilometer, Bußgeldvorgänge und sonstiger Kosten. Soweit noch ungeklärte Ansprüche bestehen, darf Carfino einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten.

5. Mietdauer, Beginn, Verlängerung und Kündigung

5.1 Die Mietdauer beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs oder, wenn der Kunde die Übergabe schuldhaft verzögert, mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs. Die vertragliche Mindestlaufzeit und ein etwaiges Rückgabedatum ergeben sich aus dem Mietvertrag.

5.2 Ist ein fester Rückgabetermin vereinbart, endet der Mietvertrag mit Ablauf dieses Termins, ohne dass es einer Kündigung bedarf. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

5.3 Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung von Carfino. Nutzt der Kunde das Fahrzeug ohne Zustimmung über das Vertragsende hinaus, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt und Ersatz weiterer Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Preisliste.

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, vertragswidriger Nutzung, unberechtigter Überlassung an Dritte, Verstoß gegen Einreise- oder Nutzungsbeschränkungen, verweigerter Rückgabe, erheblicher Pflichtverletzung oder falschen Angaben bei Vertragsschluss.

5.5 Bei außerordentlicher Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug samt Zubehör, Schlüsseln und Papieren unverzüglich an Carfino herauszugeben. Weitergehende Zahlungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

6. Preise, Zahlungsbedingungen, SEPA und Verzug

6.1 Die Höhe der monatlichen Abo-Rate, Inklusivkilometer, Mehrkilometerpreise, Selbstbeteiligungen, Zustell-/Abholkosten, Kautionen und sonstigen Entgelte ergeben sich aus Mietvertrag, Preisliste und etwaigen Zusatzvereinbarungen.

6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die monatlichen Raten im Voraus fällig. Die erste Rate ist spätestens zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt, mangels abweichender Vereinbarung vor Übergabe, zu zahlen.

6.3 Der Kunde ermächtigt Carfino, sofern vereinbart, fällige Forderungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Das Mandat kann auch für Nachbelastungen aus Mehrkilometern, Schäden, Bußgeldbearbeitung, Rücklastschriften, Reinigung, Rückholung und sonstigen vertraglich geschuldeten Entgelten verwendet werden.

6.4 Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Carfino Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere gesetzliche Rechte geltend machen. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug ist Carfino zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

7. Inklusivkilometer, Mehrkilometer und Kilometerstand

7.1 Das im Mietvertrag vereinbarte Kilometerkontingent gilt für den dort genannten Abrechnungszeitraum. Nicht genutzte Kilometer werden nicht ausgezahlt, gutgeschrieben oder auf spätere Zeiträume übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7.2 Überschreitet der Kunde das vereinbarte Kilometerkontingent, werden Mehrkilometer nach Maßgabe des Mietvertrags bzw. der Preisliste abgerechnet.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, Carfino auf Anfrage den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen und, soweit angefordert, durch Foto oder andere zumutbare Nachweise zu belegen. Dies dient insbesondere Wartungs-, Garantie-, Versicherungs-, Restwert- und Abrechnungszwecken.

7.4 Bei Zustellung und Abholung können die hierfür gefahrenen Kilometer nach Maßgabe des Mietvertrags auf das vereinbarte Kilometerkontingent angerechnet werden, sofern dies individuell vereinbart wurde.

8. Berechtigte Fahrer

8.1 Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und den im Mietvertrag oder nachträglich schriftlich von Carfino freigegebenen Fahrern geführt werden.

8.2 Jeder Fahrer muss eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen und die im Mietvertrag oder von Carfino festgelegten Alters-, Führerschein- und Bonitätsanforderungen erfüllen.

8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Fahrer diese AGB, den Mietvertrag, die gesetzlichen Vorschriften und die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs einhalten. Pflichtverletzungen von berechtigten Fahrern hat der Kunde im Verhältnis zu Carfino wie eigenes Verhalten zu vertreten.

8.4 Entzug, Verlust, Einschränkung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote sind Carfino unverzüglich mitzuteilen. Während dieser Zeit darf die betroffene Person das Fahrzeug nicht führen.

8.5 Eine Weitervermietung, entgeltliche Überlassung, gewerbliche Personenbeförderung oder sonstige Überlassung an nicht berechtigte Dritte ist untersagt.

9. Nutzung des Fahrzeugs und Obhutspflichten

9.1 Der Kunde hat das Fahrzeug pfleglich, fachgerecht, verkehrssicher und nur im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Die Bedienungsanleitung, Herstellervorgaben und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.

9.2 Untersagt sind insbesondere Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsport, Rennstreckenfahrten einschließlich Touristenfahrten, Test- oder Höchstgeschwindigkeitsfahrten, Straftaten, gefährliche Stofftransporte, Überladung, Abschleppen ohne Freigabe, Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder fahruntüchtig machendem Medikamenteneinfluss sowie sonstige vertragswidrige Nutzungen.

9.3 Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug. Rauchen, Dampfen oder vergleichbare Geruchs- oder Rückstandsbelastungen im Fahrzeug sind untersagt.

9.4 Der Kunde hat das Fahrzeug bei Nichtbenutzung ordnungsgemäß zu verschließen, Schlüssel und Papiere getrennt und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren und alle zumutbaren Maßnahmen gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu ergreifen.

9.5 Technische, optische oder sonstige Veränderungen, Aufkleber, Folierungen, Umbauten, Codierungen, eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in Fahrzeugsoftware sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carfino zulässig.

9.6 Der Kunde trägt Kosten für Kraftstoff, Ladestrom, Betriebsstoffe, Maut, Vignetten, Parkentgelte, Bußgelder, Verwarnungsgelder und sonstige nutzungsbedingte Gebühren. Carfino darf Behörden, Versicherern und sonstigen berechtigten Stellen die zur Bearbeitung erforderlichen Kundendaten mitteilen.

10. Auslandsfahrten und Einreisebeschränkungen

10.1 Auslandsfahrten sind nur in den im Mietvertrag oder von Carfino schriftlich freigegebenen Ländern zulässig. Carfino kann Freigaben fahrzeug-, versicherungs-, finanzierungs- oder risikobezogen beschränken.

10.2 Eine Verbringung in nicht freigegebene Länder, Krisen-, Kriegs-, Sanktions- oder Hochrisikogebiete sowie eine Verschiffung oder ein Transport des Fahrzeugs außerhalb öffentlicher Straßen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

10.3 Der Kunde hat vor jeder Auslandsfahrt sicherzustellen, dass die erforderlichen Fahrzeugpapiere, Versicherungsvorgaben, Umwelt-, Maut-, Vignetten-, Reifen- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

10.4 Verstöße gegen Einreise- oder Nutzungsbeschränkungen können zum Wegfall oder zur Kürzung von Versicherungsschutz bzw. Haftungsreduzierung führen, soweit der Verstoß für den Schaden oder dessen Feststellung ursächlich war oder arglistig begangen wurde. Weitergehende Ansprüche von Carfino bleiben unberührt.

11. Wartung, Inspektion, Reifen und Reparaturen

11.1 Der Kunde hat die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietzeit zu beachten. Warnleuchten, Serviceanzeigen, Reifendruckwarnungen, ungewöhnliche Geräusche, Mängel oder sonstige Hinweise auf Wartungs- oder Reparaturbedarf sind Carfino unverzüglich zu melden.

11.2 Wartungen, Inspektionen und Reparaturen dürfen nur nach Freigabe durch Carfino und grundsätzlich durch von Carfino benannte oder autorisierte Fachbetriebe durchgeführt werden, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.

11.3 Der Kunde hat an Wartungen, Rückrufen, Reifenwechseln, Prüfungen und Reparaturen mitzuwirken und das Fahrzeug zu vereinbarten Terminen bereitzustellen. Verletzungen dieser Mitwirkungspflichten können zu Schadenersatzansprüchen führen, soweit hierdurch Kosten, Schäden, Garantieverluste oder Wertminderungen entstehen.

11.4 Kleine Notreparaturen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dürfen bis zu einem im Mietvertrag oder in der Preisliste genannten Betrag ohne vorherige Freigabe durchgeführt werden, sofern Carfino unverzüglich informiert wird und prüffähige Belege vorgelegt werden. Eigenleistungen werden nicht vergütet.

11.5 Der Kunde ist für eine den Witterungsverhältnissen entsprechende Nutzung verantwortlich. Soweit ein Reifenwechsel Bestandteil des Vertrags ist, hat der Kunde das von Carfino vorgegebene Verfahren einzuhalten.

12. Schadenfall, Unfall, Diebstahl, Brand und Panne

12.1 Jeder Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, Vandalismusschaden, Parkschaden, Glasschaden, Panne oder sonstige Schadenfall ist Carfino unverzüglich zu melden.

12.2 Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wildschaden, Vandalismus, ungeklärten Schäden, Personenschäden, Beteiligung Dritter oder Schäden im Ausland ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder vermeintlich geringen Schäden, wenn eine polizeiliche Aufnahme nach den Umständen zumutbar ist.

12.3 Der Kunde hat einen vollständigen Schadenbericht zu erstellen und Carfino alle erforderlichen Angaben, Fotos, Polizeiberichte, Aktenzeichen, Namen und Anschriften von Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge mitzuteilen.

12.4 Der Kunde und jeder Fahrer haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadenminderung und Aufklärung zu treffen. Anerkenntnisse, Zahlungen, Reparaturaufträge oder sonstige Erklärungen gegenüber Dritten dürfen ohne Zustimmung von Carfino nicht abgegeben werden, soweit hierdurch Rechte von Carfino, Versicherern oder Haftpflichtigen beeinträchtigt werden können.

12.5 Reparaturen und Schadenabwicklung werden durch Carfino oder von Carfino beauftragte Stellen veranlasst. Entschädigungs- oder Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen Carfino zu; erhält der Kunde solche Leistungen, hat er sie unverzüglich an Carfino weiterzuleiten.

13. Versicherung, Selbstbeteiligung und Haftungsreduzierung

13.1 Für das Fahrzeug besteht mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Umfang und Selbstbeteiligung einer Teil- oder Vollkaskodeckung bzw. Haftungsreduzierung ergeben sich aus dem Mietvertrag.

13.2 Soweit ein Schaden von der vereinbarten Haftungsreduzierung umfasst ist, beschränkt sich die Haftung des Kunden auf die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall. Liegt der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung, ist höchstens der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

13.3 Keine oder nur eingeschränkte Haftungsreduzierung besteht insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung, unberechtigter Nutzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol-/Drogenfahrten, Fahrerflucht, nicht genehmigter Auslandsfahrt, unzulässiger Überlassung, falscher Betankung, Bedienfehlern, Bruch- oder Betriebsschäden, soweit solche Schäden nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.

13.4 Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann Carfino die Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Eine Kürzung oder ein Wegfall erfolgt nicht, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder Umfang des Schadens noch für die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war; dies gilt nicht bei Arglist.

13.5 Die Haftungsreduzierung gilt nur für den Kunden und berechtigte Fahrer während des Mietzeitraums. Verkehrsverstöße, Bußgelder, Straftaten, Maut- und Parkverstöße, Besitzstörungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Kosten sind nicht von einer Haftungsreduzierung umfasst.

14. Haftung des Kunden und Freistellung

14.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder berechtigten Fahrern zu vertretende Schäden am Fahrzeug, Verlust des Fahrzeugs, Verlust von Schlüsseln, Papieren, Zubehör und Fahrzeugteilen, Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Bergungskosten, Mietausfall, Rückholkosten, Reinigungskosten und sonstige Schäden aus Pflichtverletzungen.

14.2 Überlässt der Kunde das Fahrzeug einem Dritten, haftet er für dessen Verhalten wie für eigenes Verhalten, soweit der Dritte mit Wissen und Wollen des Kunden Besitz oder Nutzung am Fahrzeug erhält.

14.3 Der Kunde stellt Carfino von Bußgeldern, Verwarnungsgeldern, Maut-, Park-, Abschlepp-, Stand-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten frei, die durch Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen und vom Kunden, Fahrer oder einem Dritten aus seiner Sphäre zu vertreten sind.

14.4 Soweit Carfino für die Bearbeitung solcher Vorgänge angemessene Verwaltungsgebühren erhebt, richten sich diese nach der Preisliste. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Rückgabe, Zustandsbewertung und Endabrechnung

15.1 Der Kunde hat das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin am vereinbarten Rückgabeort mit sämtlichen Schlüsseln, Papieren, Zubehör, Ladekarten, Mautboxen und sonstigen überlassenen Gegenständen zurückzugeben.

15.2 Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt, in vertragsgemäßem Zustand und mit dem bei Übergabe vereinbarten Kraftstoff- bzw. Ladezustand zurückzugeben. Abweichungen können nach Preisliste oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

15.3 Bei Rückgabe wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Carfino kann hierzu eigene sachkundige Mitarbeiter oder unabhängige Sachverständige einsetzen. Schäden, Fehlteile, Minderwerte und außergewöhnliche Abnutzungen werden nach einem transparenten Schadenkatalog, Gutachten, Kostenvoranschlag oder sonstiger sachgerechter Bewertung ermittelt.

15.4 Normale, dem Alter, der Laufleistung und vertragsgemäßen Nutzung entsprechende Gebrauchsspuren trägt Carfino. Darüber hinausgehende Schäden, Fehlteile, übermäßige Abnutzung, Wertminderungen, Reinigungs- oder Rückführungskosten trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.

15.5 Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt, werden nach Möglichkeit gesichert und der Kunde wird informiert. Carfino haftet für zurückgelassene Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten für Aufbewahrung, Versand oder Entsorgung kann Carfino dem Kunden berechnen, soweit angemessen.

15.6 Die Endabrechnung kann Mehrkilometer, Schäden, Reinigung, Kraftstoff/Ladestand, Bußgeldbearbeitung, Rückholkosten, fehlendes Zubehör, offene Mieten und sonstige Forderungen umfassen. Nachbelastungen bleiben möglich, soweit sie erst nach Rückgabe bekannt oder bezifferbar werden.

16. Preisliste, pauschalierter Schadenersatz und Vertragsstrafen

16.1 Die jeweils in den Vertrag einbezogene Preisliste regelt Zusatzleistungen, Bearbeitungsentgelte, pauschalierten Schadenersatz, Mehrkilometer, Reinigung, Rückholung, Schadenbearbeitung, Rücklastschriften und sonstige Kostenpositionen.

16.2 Soweit Beträge als pauschalierter Schadenersatz vereinbart sind, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Carfino bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Vertragsstrafen gelten nur gegenüber Unternehmern, sofern sie im Mietvertrag oder in der Preisliste ausdrücklich als Vertragsstrafe vereinbart sind. Gegenüber Verbrauchern werden solche Positionen nicht als Vertragsstrafe, sondern nur als Entgelt oder Schadenersatz geltend gemacht, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.

17. Datenschutz, Fahrzeugdaten und vernetzte Fahrzeuge

17.1 Carfino verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Fahrer zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Schadenbearbeitung, Versicherungsabwicklung, Forderungsdurchsetzung, Betrugsprävention, Fuhrparkverwaltung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

17.2 Daten können, soweit erforderlich, an Zahlungsdienstleister, Banken, Versicherer, Sachverständige, Werkstätten, Rechtsdienstleister, Behörden, Maut- und Parkdienstleister, IT-Dienstleister und sonstige zur Vertragsdurchführung eingesetzte Stellen übermittelt werden.

17.3 Fahrzeuge können über vernetzte Funktionen verfügen, durch die technische Daten, Standortdaten, Kilometerstände, Ladezustände, Fehlermeldungen, Servicehinweise, Verriegelungsstatus oder vergleichbare Fahrzeugdaten verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Wartung, Schadenaufklärung, Diebstahlprävention, Rückholung, Abrechnung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

17.4 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Carfino in der jeweils aktuellen Fassung.

18. Haftung von Carfino

18.1 Carfino haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Carfino der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung von Carfino ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

18.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19. Verbraucherinformationen, Widerruf und Onlineabschluss

19.1 Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können gesetzliche Informationspflichten und ein Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

19.2 Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist, kann der Verbraucher im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

19.3 Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung oder vorvertragliche Verbraucherinformation.

20. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Streitbeilegung

20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Carfino. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

20.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

20.4 Carfino nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. Weitere Informationen finden sich im Impressum sowie unter www.verbraucher-schlichter.de.

20.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.